
Digitale Barrierefreiheit ab 2025: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
In Deutschland leben laut dem Statistischen Bundesamt etwa 7,8 Millionen Menschen mit schweren Behinderungen. Doch die Zahl der Personen, die online auf Barrieren stoßen, ist deutlich höher. Ab Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit (engl. Accessibility) in der gesamten EU gesetzlich verbindlich – eine Regelung, die Unternehmen vor neue Herausforderungen stellt. Doch was bedeutet das konkret?
WAS IST DIGITALE BARRIEREFREIHEIT?
Tim Berners-Lee, der Erfinder des World Wide Web, drückte es treffend aus: „Die Stärke des Webs liegt in seiner Universalität. Der Zugang für alle, unabhängig von Einschränkungen, ist ein wesentlicher Aspekt.“ Diese Vision eines offenen und inklusiven Internets hat heute eine größere Bedeutung als je zuvor.
Digitale Barrierefreiheit stellt sicher, dass Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen – sei es durch Alter, Beeinträchtigungen oder vorübergehende Umstände – problemlos auf digitale Inhalte zugreifen können. Sie umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, die die Nutzung für alle vereinfachen, wie zum Beispiel:
Sehbeeinträchtigungen: Inhalte werden so gestaltet, dass sie von Screenreadern vorgelesen werden können. Zudem können Schriftgrößen und Kontraste angepasst werden, um die Lesbarkeit zu verbessern.
Hörbeeinträchtigungen: Für audiovisuelle Inhalte werden Untertitel oder Transkripte bereitgestellt, sodass auch Menschen mit Hörbeeinträchtigungen die Informationen problemlos verstehen können.
Motorische Einschränkungen: Webseiten und Anwendungen lassen sich über die Tastatur oder durch Spracheingabe steuern, was die Nutzung für Menschen mit motorischen Einschränkungen vereinfacht.
Kognitive Einschränkungen: Eine klare Struktur, verständliche Sprache und eine benutzerfreundliche Navigation ermöglichen es auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen, digitale Angebote intuitiv zu nutzen.
Diese Anpassungen verbessern den Zugang zu digitalen Inhalten für alle Menschen und machen die Nutzung deutlich einfacher.
GESETZLICHE ANFORDERUNGEN AN DIGITALE BARRIEREFREIHEIT
Ab dem 28. Juni 2025 sind alle Unternehmen innerhalb der EU, sowohl aus dem öffentlichen als auch zum Teil aus dem privaten Sektor, verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Diese Regelung basiert auf der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Anwendungen, die den sogenannten European Accessibility Act (EAA) umfasst.
In Deutschland wird dies durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt. Unternehmen, wie beispielsweise Online-Shops, müssen ihre Webseiten und mobilen Anwendungen so gestalten, dass sie von möglichst vielen Menschen genutzt werden können, unabhängig von etwaigen Beeinträchtigungen. Diese Anforderungen stützen sich auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), die als Standard für die digitale Barrierefreiheit gelten. Wer diese Vorgaben missachtet, muss mit rechtlichen Konsequenzen wie Abmahnungen und möglichen Sanktionen rechnen. Die WCAG 2.2 sind in drei Konformitätsstufen unterteilt: A (niedrigste), AA und AAA (höchste). Besonders Stufe AA wird häufig als maßgeblicher Standard für die Barrierefreiheit angesehen.
Unsicher, ob deine Webseite oder Anwendung gesetzlichen Anforderungen unterliegt? Hol dir rechtlichen Rat ein! Eine Beratung hilft, Alternativen zu finden und Risiken zu minimieren. Aber es gilt: Auch ohne Pflicht lohnt sich Barrierefreiheit! Sie verbessert die Nutzererfahrung, vergrößert deine Reichweite und steigert die Sichtbarkeit in Suchmaschinen. Plane sie von Anfang an in deine Projekte ein!

Screenshot aus Silktide. Plattform: www.silktide.com – © Silktide Ltd.
WARUM LOHNT SICH DIGITALE BARRIEREFREIHEIT FÜR ALLE?
Digitale Barrierefreiheit geht über den Nutzen für Menschen mit Einschränkungen hinaus. Sie ist auch für ältere Menschen wichtig, deren Fähigkeiten durch das Alter beeinträchtigt werden, sowie für Personen, die aufgrund von temporären Herausforderungen wie einer schlechten Internetverbindung oder grellem Sonnenlicht Schwierigkeiten haben, digitale Inhalte zu nutzen.
Unternehmen können von digitaler Barrierefreiheit auf verschiedene Weise profitieren:
Erweiterte Reichweite: Barrierefreie digitale Angebote ermöglichen es, eine breitere Zielgruppe zu erreichen und somit das Marktpotenzial erheblich zu vergrößern.
Verbessertes Nutzererlebnis: Durch klare Strukturen und leicht verständliche Inhalte wird die Nutzererfahrung optimiert, was die Zufriedenheit aller Besucher steigert.
Bessere Auffindbarkeit: Barrierefreie Webseiten haben bei Google höhere Chancen auf eine bessere Platzierung in den Suchergebnissen.
Rechtssicherheit: Unternehmen stellen sicher, dass sie die gesetzlichen Anforderungen einhalten, was das Risiko von Abmahnungen und rechtlichen Problemen minimiert.
Digitale Barrierefreiheit ist längst keine „schöne Zusatzoption“ mehr, sondern eine zwingende Notwendigkeit – sowohl aus ethischer als auch aus wirtschaftlicher Sicht. Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheits-Stärkungsgesetzes (BFSG) im Jahr 2025 sind Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Angebote für alle zugänglich zu machen. Wer frühzeitig handelt, kann sich Wettbewerbsvorteile sichern und zugleich gesellschaftliche Verantwortung übernehmen. Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, Barrierefreiheit in deine digitale Strategie zu integrieren!
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